Kirchenführungen

Regelungen und Haftungsausschluss

Der Turmaufstieg in der St. Jürgen Kirche ist eher beschwerlich und körperlich anstrengend. Es handelt sich um einen Aufstieg, der neben der ersten sehr engen Wendeltreppe mit sehr kurzen Stufen ausschließlich über senkrechte Industrieleitern auf eine Gesamthöhe von 64 Metern erfolgt.

Die Empfehlung lautet ausdrücklich, dass der Aufstieg nur mitgemacht werden sollte, wenn man sich gesundheitlich und sportlich in der Lage sieht einer derartigen Herausforderung auch zu begegnen. Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Notfalle nur eine senkrechte Bergung über die Leitern erfolgen könnte, was bei Personen mit Herzleiden eine besondere Gefährdung darstellen kann. 

Mit Ihrer Unterschrift auf unserem „Regelungen und Haftungsausschluss“ erkennen Sie ausdrücklich an, dass der Aufstieg in den Kirchturm und den Bereich über dem Kirchenschiff der Gettorfer St. Jürgen Kirche auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt. 

Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Personen, die unter Alkohol bzw. anderen Rauschmitteln stehen, ist die Benutzung des Turmes untersagt.
  • Menschen mit Behinderungen und Personen mit Neigungen zu Krampf-, Schwindel, Ohnmachts- oder Höhenangstanfällen ist der Zutritt und Aufenthalt im Kirchturm und dem Bereich über dem Kirchenschiff nur in Begleitung einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.
  • Kindern unter 10 Jahren ist das Betreten des Kirchturms und dem Bereich über dem Kirchenschiff nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Eltern achten auf ihre Kinder und haften für sie. Das Aufsichtspersonal übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht im Sinne des § 832 Abs.2 BGB.
  • Die maximale Teilnehmerzahl für Begehungen beträgt zehn Personen.
  • Die Besucher haben alles zu unterlassen, was die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung beeinträchtigt.
  • Folgendes ist nicht gestattet:
    – die Benutzung des Turmes mit Tieren jedweder Art und die Mitnahme sperriger Gegenstände und Rucksäcke, die zu einer Beschädigung bzw. Beeinträchtigung führen können,
    – das Rauchen sowie offenes Feuer im gesamten Turmbereich,
    – das Blenden von Personen im Bereich um den Turm mit weitreichenden optischen Geräten (z.B. Laserpointer, Taschenlampen etc.),
    – das Mitbringen von Waffen (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen) sowie von Gefahrgut,
    – das Ausspucken vom Turm auf den Boden oder das Beschmieren von Fenstern und Wänden,
    – das Wegwerfen jedweder Gegenstände vom Turm auf den Boden,
    – das Mitbringen und der Verzehr jedweder Art von Speisen und Getränken,
    – das Berühren oder Benutzen der Ausstellungsstücke.
  • Bei Gewitter ist der Turm unverzüglich zu verlassen.

Bitte laden Sie sich HIER das vor dem Turmaufstieg zu unterschreibende Formular herunter, unterschreiben es und bringen es zum Termin mit.

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